Das staatliche Klimapaket 2020:
Profitieren Sie von Austauschprämien für Ihre Heizungsanlage und setzen Sie energetische Sanierungen in Zukunft von der Steuer ab!
Schon seit Januar 2020 können Sie sich hohe Prämien von bis zu 45% sichern, wenn Sie Ihre alte Heizung gegen effizientere und klimafreundlichere Modelle eintauschen. Auch Maßnahmen für eine energetische Sanierung sind jetzt steuerlich absetzbar. Bedenkt man außerdem, dass die Kosten für fossile Brennstoffe durch eine höhere CO₂-Bepreisung in Zukunft massiv ansteigen werden, wird schnell klar: Die Gelegenheit könnte nicht günstiger sein, um eine ausgediente Heizung zu modernisieren!
Adresse und Kontakt
Lassen GmbH
Ausstellung Freiburg
Wiesentalstraße 23
79115 Freiburg
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Jetzt Zuschüsse sichern: Für die Investition in Ihre neue, energieeffiziente und klimafreundliche Heizanlage!
Ganze 35% Ihrer Investitionskosten werden gefördert, wenn Sie sich für den Einbau von Erneuerbaren Energiesytemen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Hybridheizungen entscheiden, die gänzlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch Solarkollektoren erhalten mit 30% Zuschuss eine beachtliche Förderung. Alle Zuschüsse gelten sowohl für Alt- als auch für Neubauten!
Auch Gas-Hybridheizungen, die über eine erneuerbare Wärmeerzeugung verfügen, erhalten im Gebäudebestand Fördermittel von 30%. Auf Gas-Hybridheizungen, welche die Option bieten, zu einem späteren Zeitpunkt erneuerbare Wärmeerzeugung einzubinden (Renewable Ready) kriegen immerhin noch Zuschüsse von 20%!
Tauschprämie auch für Ölheizungen!
Wenn Sie Ihre bestehende Ölheizung gegen eine umweltfreundlichere Anlage eintauschen, können Sie sich seit Januar 2020 zusätzlich 10% Austauschprämie sichern! Wenn Sie die Ölheizung also beispielsweise gegen eine Wärmepumpe oder Holzheizung eintauschen – also ein komplett erneuerbares Energiesystem –, beträgt der Zuschuss ganze 45% der Investitionskosten! Auch wenn Sie nur den alten Kessel wechseln und sich für eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung entscheiden, erhalten Sie noch immer 40% Förderung!
Steuerliche Absetzung für energetische Sanierungsmaßnahmen
Ein weiterer Vorteil für Sie ist die Möglichkeit, Energetische Sanierungen in Zukunft steuerlich geltend zu machen. Seit Januar 2020 ist dies für die folgenden Maßnahmen möglich:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Drei Jahre lang dürfen Sie jetzt 20 % einer Investitionssumme von 200.000 € – also maximal 40.000 € – steuerlich absetzen. Für das erste und zweite Jahr nach der Anschaffung können Sie jeweils 7 % geltend machen (bis zu 14.000 €), im dritten Jahr immerhin noch 6 % (maximal 12.000 €).
Selbst die Kosten für eine Energieberatung gelten in Zukunft als energetische Maßnahme und können daher mit bis zu 50 % von der Steuerschuld abgezogen werden!
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Investitionszuschüsse stehen auch weiterhin für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher zur Verfügung. Die Förderhöhe richtet sich hier nach der Anlagenleistung.
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